Steigung entlang des Tracks
Höhenprofil
- Strecke
- 18,3 km
- Aufstieg
- ≈ 919 m
- Abstieg entlang der Linie
- ≈ 117 m
Wanderung · Tirol. Die veröffentlichte Linie ist 18,3 km lang.
Grün bergab · Gelb bis Violett bergauf · Grau ohne Höhenwerte. Die Farbe ist keine Lawinenbewertung.
Kartenebenen
Steigung entlang des Tracks
Grün bergab · Gelb bis Violett bergauf · Grau ohne Höhenwerte. Die Farbe ist keine Lawinenbewertung.
Lawinen / Avalanche: 12345
- Höchster Punkt
- ≈ 1.772 m
Die Karte zeigt die veröffentlichte Linie. Auf- und Abstieg aus der Quelle bleiben deren Originalangaben; Schätzungen entlang der Linie sind mit ≈ markiert. Ein zusätzlicher Rückweg ist nicht automatisch in der Linie enthalten. Höhenprofil aus Copernicus DEM, geschätzt. Anbieterwerte können davon abweichen.
BULLETIN
Lawinenlage in den Tourenregionen
Berichtsregionen entlang der Linie: AT-07-04-01
Aktuelle Gefahr und Gültigkeit im amtlichen Bericht prüfen. Lawinenwarndienste
Regionale Lawinenberichte bewerten keine einzelne Tour. Beachte Gültigkeit, Höhenlage und Exposition.
NATUR · NATURE
Unterwegs im Schutzgebiet
Ruhegebiet Eppzirl
Ruhegebiet
Das Ruhegebiet Eppzirl liegt am Westrand des Karwendelgebirges, östlich von Scharnitz und Seefeld. Seine Landschaft wird vor allem durch die wild zerklüfteten Berge rund um die Eppzirler Alm (Freiungsspitzen), die bewaldeten Vorberge im Mittelabschnitt und die tief eingeschnittenen Klammen der Hauptbäche bestimmt. Als Auswahl landschaftlich besonders schöner Stellen seien die Karwendel-, Isar- und Gleirschklamm, die Eppzirleralm, der Erlturm und die Erlspitze angeführt.
Abfall entsorgen
Abfall entsorgen ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle
Drohnen und Flugmodelle sind verboten. Genehmigung Erforderlich
Feuer
Feuer ist verboten.
Hunde an der Leine
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Pflanzen sammeln
Pflanzen sammeln ist verboten. Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln
Pilze sammeln ist verboten. Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Radfahren
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Übernachten
Übernachten ist verboten.
Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise
European Environmental Agency · CC BY 4.0
Verordnung Ruhegebiet Eppzirl ·
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Karwendel
Naturpark
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Mösl Sonnseite
Wildruhezone
Jagdfachlich erstellte, mit Bescheid festgelegte Wildruheflächen in denen besondere, im Tiroler Jagdgesetz festgelegte Einschränkungen, bestehen! Wildruheflächen geben dem Wild während der Fütterungszeiten Raum für einen effektiven Rückzug von belastenden Störungen!
Betreten des Gebietes
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 16. November bis zum 15. Mai erlaubt.
Schneeaktivitäten
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen vom 16. November bis zum 15. Mai erlaubt.
Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Wildruhefläche Mösl
Wildruhefläche nach Jagdgesetz
access:conditional
only_trail_use @ (Nov 16-Apr 30)
description
Jagdfachlich erstellte, mit Bescheid festgelegte Wildruheflächen in denen besondere, im Tiroler Jagdgesetz festgelegte Einschränkungen bestehen!
description2
Wildruheflächen geben dem Wild während der Fütterungszeiten Raum für einen effektiven Rückzug von belastenden Störungen!
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Naturschutzgebiet Karwendel
Naturschutzgebiet
Das „Naturschutzgebiet Karwendel“ liegt als größtes Schutzgebiet (543 km²) im Zentrum des Naturparks Karwendel. Der Naturraum umfasst mehrere bekannte Täler, wie das Karwendel- oder Rißtal mit Nebentälern (Vomperloch, Halltal etc.) Das Gebiet wird in den Tallagen von einem großen Waldreichtum geprägt, an den steileren Bergflanken dominieren Schutt- und Latschenfelder. Zudem bilden unberührte Nebentäler mit ungestörter Bachdynamik, Klammen und Wasserfällen abschnittsweise enge Schluchten mit Schluchtwäldern.
Abfall entsorgen
Abfall entsorgen ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle
Drohnen und Flugmodelle sind verboten. Genehmigung Erforderlich
Feuer
Feuer ist verboten.
Hunde an der Leine
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Pflanzen sammeln
Pflanzen sammeln ist verboten. Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln
Pilze sammeln ist verboten. Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Radfahren
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Übernachten
Übernachten ist verboten.
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European Environmental Agency · CC BY 4.0
Verordnung Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet Karwendel ·
Verordnung Naturschutzgebiet Karwendel ·
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Quelle & Datenstand
CC-BY-4.0: Österreich Werbung · CC BY 4.0
Österreich Werbung · 2026-09-24T15:05:50+02:00
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Tour-ID: oew:contwise_tour_121280726 · Revision: 97956080a607