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Wanderung · Vorarlberg

Emil-Roth-Weg im Europaschutzgebiet Verwall

Wanderung · Vorarlberg. Die veröffentlichte Linie ist 25,9 km lang.

Tourvorschau

Steigung entlang des Tracks

Höhenprofil

Position im Profil wählen
1.3561.8852.4150 km26,0 kmm
Strecke
25,9 km
Aufstieg
1.177 m
Abstieg entlang der Linie
1.177 m

Grün bergab · Gelb bis Violett bergauf · Grau ohne Höhenwerte. Die Farbe ist keine Lawinenbewertung.

Kartenebenen
Steigung entlang des Tracks

Grün bergab · Gelb bis Violett bergauf · Grau ohne Höhenwerte. Die Farbe ist keine Lawinenbewertung.

Lawinen / Avalanche: 12345

Höchster Punkt
≈ 2.415 m
Dauer laut Quelle
9 h
Schwierigkeit laut Quelle—
Saison laut Quelle
Jun, Jul, Aug, Sep

Die Werte beziehen sich auf die veröffentlichte Linie. Ein zusätzlicher Rückweg oder eine Abfahrt ist darin nicht automatisch enthalten. Höhenprofil aus Copernicus DEM, geschätzt. Anbieterwerte können davon abweichen.

BULLETIN

Lawinenlage in den Tourenregionen

Berichtsregionen entlang der Linie: AT-07-10

Aktuelle Gefahr und Gültigkeit im amtlichen Bericht prüfen. Lawinenwarndienste

Regionale Lawinenberichte bewerten keine einzelne Tour. Beachte Gültigkeit, Höhenlage und Exposition.

NATUR · NATURE

Unterwegs im Schutzgebiet

Verwall - Betretungsverbot (Ausnahme Forststraßen und Wanderwege)

Schutzzone

Betreten des Gebietes

Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

Vorarlberg, Amt der Landesregierung · CC BY 4.0

Verordnung ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Verwall

Vogelschutzgebiet

Schneeaktivitäten

Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Abfall entsorgen

Abfall entsorgen ist verboten.

Drohnen und Flugmodelle

Drohnen und Flugmodelle sind verboten. Für motorisierte und unmotorisierte Flugsportgeräte gilt eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind im Schutzgebiet nicht erlaubt.

Hunde an der Leine

Für Hunde gilt Leinenpflicht. Hunde können – gewollt oder nicht – zu Fluchtreaktionen bei Wildtieren führen. Im Schutzgebiet gilt deshalb ein Leinengebot für Hunde (max. 3 m-Leine).

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Lagern und Biwakieren

Lagern und Biwakieren ist verboten.

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Paraglider

Paraglider sind verboten. Gleitschirmflieger, Segelflieger und andere Flugsportgeräte können von Wildtieren als Bedrohung wahrgenommen werden. Fluchtreaktionen oder gar das Verlassen des Geleges bei Greifvögeln können die Folge sein. Aus diesem Grund gilt für motorisierte und unmotorisierte Flugsportgeräte eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind im Schutzgebiet nicht erlaubt.

Radfahren

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen zwischen 07:00h und 20:00h erlaubt. Mountainbiken ist nur zw. 15. Juni und 15. Oktober in der Zeit von 7:00 – 20:00 Uhr auf den gekennzeichneten Routen erlaubt. Auf der Strecke Silbertal – Tirol gilt die zeitliche Beschränkung von 15. Juni bis zum 15. September. Weitere Informationen unter: www.naturvielfalt.at/verwall/

Zelten

Zelten ist verboten.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

European Environmental Agency · CC BY 4.0

Verordnung 20000871 ·

Verordnung ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

IPHONE & APPLE WATCH

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Quelle & Datenstand

CC-BY-4.0: Österreich Werbung · CC BY 4.0

Österreich Werbung · 2026-09-25T13:33:02+02:00

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Tour-ID: oew:datacycle_tour_dd95227e-d67c-495d-91e7-55a468641bed · Revision: ea710c22be01