Wanderung · Vorarlberg
Lagunenrundweg an der Rheinmündung
Wanderung · Vorarlberg. Die veröffentlichte Linie ist 4,7 km lang.
Steigung entlang des Tracks
Höhenprofil
- Strecke
- 4,7 km
- Aufstieg
- 20 m
- Abstieg entlang der Linie
- 20 m
Grün bergab · Gelb bis Violett bergauf · Grau ohne Höhenwerte. Die Farbe ist keine Lawinenbewertung.
Kartenebenen
Steigung entlang des Tracks
Grün bergab · Gelb bis Violett bergauf · Grau ohne Höhenwerte. Die Farbe ist keine Lawinenbewertung.
Lawinen / Avalanche: 12345
- Höchster Punkt
- ≈ 401 m
- Dauer laut Quelle
- 1 h 20 min
Die Werte beziehen sich auf die veröffentlichte Linie. Ein zusätzlicher Rückweg oder eine Abfahrt ist darin nicht automatisch enthalten. Höhenprofil aus Copernicus DEM, geschätzt. Anbieterwerte können davon abweichen.
BULLETIN
Lawinenlage in den Tourenregionen
Für diese Linie ist hier keine EUREGIO-Berichtsregion hinterlegt.
Aktuelle Gefahr und Gültigkeit im amtlichen Bericht prüfen. Lawinenwarndienste
Regionale Lawinenberichte bewerten keine einzelne Tour. Beachte Gültigkeit, Höhenlage und Exposition.
NATUR · NATURE
Unterwegs im Schutzgebiet
Gebietsverbot
Gebietsverbot
access
no
description
Ganzjähriges Betretungsverbot
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Rheindelta
Naturschutzgebiet
Betreten des Gebietes
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Abfall entsorgen
Abfall entsorgen ist verboten.
Angeln
Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten. Im Naturschutzgebiet ist das Fischen erlaubt, ausgenommen im Gebiet zwischen dem Fußacher Schutzdamm, der Baustraße am linksseitigen Hochwasserschutzdamm des Rheins und der Querbuhne ("Lagune").
Baden
Baden ist verboten.
Baden von Tieren
Baden von Tieren ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer
Feuer ist verboten. Ausgenommen sind: die bewilligten Feuerstellen am Badestrand am Rohrspitz und am Rheinspitz, der Mündungsbereich des Alten Rheins, der unmittelbare Nahbereich von Hütten durch die Nutzungsberechtigten sowie die von den Gemeinden im Einvernehmen mit dem Gebietsbetreuer eingerichteten Feuerstellen.
Hunde an der Leine
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Lagern und Biwakieren
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Reiten
Reiten ist verboten.
Wassersport
Wassersport ist verboten.
Zelten
Zelten ist verboten.
Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Auf dem iPhone öffnen · QR
Quelle & Datenstand
CC-BY-4.0: Österreich Werbung · CC BY 4.0
Österreich Werbung · 2026-09-28T21:26:03+02:00
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Tour-ID: oew:datacycle_tour_3dc664e9-38cf-44a7-bfc6-cd0bf1f54bf7 · Revision: b38c12a1631a