Höhenprofil

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1.0721.5492.0260 km11,7 kmm
Strecke
11,7 km
Aufstieg
964 m
Abstieg laut Quelle
962 m

Wanderung · Tirol. Die veröffentlichte Linie ist 11,7 km lang.

Kartenebenen
Höchster Punkt
≈ 2.026 m
Dauer laut Quelle
6 h 20 min
Schwierigkeit laut Quelle—
Saison laut Quelle
Mai, Jun, Jul, Aug, Sep
Start laut QuelleTannheim, Zöblen 48, 6677 Zöblen
Ziel laut QuelleTannheim, Zöblen 48, 6677 Zöblen
Jahreszeiten laut QuelleHerbst · Frühling · Sommer
Webseite der QuelleWebsite öffnen ↗
Strecke laut Quelle11,7 km
Höchster Punkt laut Quelle2.035 m

Die Karte zeigt die veröffentlichte Linie. Auf- und Abstieg aus der Quelle bleiben deren Originalangaben; Schätzungen entlang der Linie sind mit ≈ markiert. Ein zusätzlicher Rückweg ist nicht automatisch in der Linie enthalten. Höhenprofil aus Copernicus DEM, geschätzt. Anbieterwerte können davon abweichen.

BULLETIN

Lawinenlage in den Tourenregionen

Berichtsregionen entlang der Linie: AT-07-01

Aktuelle Gefahr und Gültigkeit im amtlichen Bericht prüfen. Lawinenwarndienste

Regionale Lawinenberichte bewerten keine einzelne Tour. Beachte Gültigkeit, Höhenlage und Exposition.

NATUR · NATURE

Unterwegs im Schutzgebiet

Allgäuer Hochalpenkette

Landschaftsschutzgebiet

Betreten des Gebietes

Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Abfall entsorgen

Abfall entsorgen ist verboten.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt. erlaubt, wenn es für die rechtsmäßige Ausübung von Jagd und Fischerei notwendig ist

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Außerhalb hierfür zugelassener Plätze bedarf es eine Erlaubnis um Rundfunk-, Tonwiedergabe-Geräte (Plattenspieler, Tonbandgeräte) so laut spielen lassen, dass andere gestört oder Tiere beunruhigt werden können

Übernachten

Übernachten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

Bundesamt für Naturschutz · GeoNutzV

Verordnung des Landkreises Oberallgäu über den Schutz von Landschaftsteilen im Bereich der Allgäuer Hochalpenkette mit Einschluss der Oberstdorfer Täler und des Hintersteiner Tales im Landkreis Oberallgäu ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Allgäuer Hochalpen

Naturschutzgebiet

Das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen befindet sich in dem artenreichsten Gebirge Deutschlands und ist eines der größten Naturschutzgebiete des Landes. Für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten bieten die hohen Berglagen ein letztes Refugium.

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Drohnen und Flugmodelle

Drohnen und Flugmodelle sind verboten. Ausnahme: in bewohnten Bereichen.

Feuer

Feuer ist verboten.

Lagern und Biwakieren

Lagern und Biwakieren ist verboten. In felsigen oder felsnahen Bereichen ist das biwakieren erlaubt.

Luftsport (Starten und Landen)

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten. Ausnahme: in bewohnten Bereichen.

Mineralien und Fossilien sammeln

Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

Pflanzen sammeln

Pflanzen sammeln ist verboten. Außerhalb des umfriedeten Besitztums in Eigenbedarfsmengen / Handstrauß erlaubt - unter Beachtung der Regeln für besonders geschützte Arten

Pilze sammeln

Pilze sammeln ist verboten. außerhalb des umfriedeten Besitztums in geringen Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt

Radfahren

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Reiten

Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Zelten

Zelten ist verboten.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

Bayerisches Landesamt für Umwelt · CC BY 4.0

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen" ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Allgäuer Hochalpen

Fauna-Flora-Habitat Gebiet

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Drohnen und Flugmodelle

Drohnen und Flugmodelle sind verboten. Ausnahme: in bewohnten Bereichen.

Feuer

Feuer ist verboten.

Lagern und Biwakieren

Lagern und Biwakieren ist verboten. In felsigen oder felsnahen Bereichen ist das biwakieren erlaubt.

Luftsport (Starten und Landen)

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten. Ausnahme: in bewohnten Bereichen.

Mineralien und Fossilien sammeln

Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

Pflanzen sammeln

Pflanzen sammeln ist verboten. Außerhalb des umfriedeten Besitztums in Eigenbedarfsmengen / Handstrauß erlaubt - unter Beachtung der Regeln für besonders geschützte Arten

Pilze sammeln

Pilze sammeln ist verboten. außerhalb des umfriedeten Besitztums in geringen Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt

Radfahren

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Reiten

Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Zelten

Zelten ist verboten.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

European Environmental Agency · CC BY 4.0

Verordnung des Landkreises Oberallgäu über den Schutz von Landschaftsteilen im Bereich der Allgäuer Hochalpenkette mit Einschluss der Oberstdorfer Täler und des Hintersteiner Tales im Landkreis Oberallgäu ·

Verordnung zur Änderung der Vogelschutzverordnung ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

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Quelle & Datenstand

CC-BY-4.0: Österreich Werbung · CC BY 4.0

Österreich Werbung · 2026-09-28T02:43:29+02:00

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Tour-ID: oew:contwise_tour_122288226 · Revision: 81d0cdb370de