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Waldbrandschutz-Verordnung 2026
VERORDNUNG der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 13. April 2026 bis 31. Oktober 2026 zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung) für den Bezirk Gmunden.
Auf Grund des § 41 Abs. 1 Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 idgF. BGBl. I Nr. 144/2023, wird verordnet:
§1, Abs. 1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Beginn laut Quelle2026-04-13
Ende laut Quelle2026-10-31
Die Karte zeigt die veröffentlichte Linie. Auf- und Abstieg aus der Quelle bleiben deren Originalangaben; Schätzungen entlang der Linie sind mit ≈ markiert. Ein zusätzlicher Rückweg ist nicht automatisch in der Linie enthalten. Höhenprofil aus Copernicus DEM, geschätzt. Anbieterwerte können davon abweichen.
BULLETIN
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