Höhenprofil
- Strecke
- 18,4 km
- Aufstieg
- 900 m
- Abstieg laut Quelle
- 900 m
Wanderung · Tirol. Die veröffentlichte Linie ist 18,4 km lang.
Kartenebenen
- Höchster Punkt
- ≈ 1.488 m
- Dauer laut Quelle
- 7 h 30 min
Die Karte zeigt die veröffentlichte Linie. Auf- und Abstieg aus der Quelle bleiben deren Originalangaben; Schätzungen entlang der Linie sind mit ≈ markiert. Ein zusätzlicher Rückweg ist nicht automatisch in der Linie enthalten. Höhenprofil aus Copernicus DEM, geschätzt. Anbieterwerte können davon abweichen.
BULLETIN
Lawinenlage in den Tourenregionen
Für diese Linie ist hier keine EUREGIO-Berichtsregion hinterlegt.
Aktuelle Gefahr und Gültigkeit im amtlichen Bericht prüfen. Lawinenwarndienste
Regionale Lawinenberichte bewerten keine einzelne Tour. Beachte Gültigkeit, Höhenlage und Exposition.
NATUR · NATURE
Unterwegs im Schutzgebiet
Breitenstein
Wald-Wild-Schongebiet
Betreten des Gebietes
Betreten des Gebietes wird vom 15. Dezember bis zum 30. April nicht empfohlen.
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Gebietsverbot und Wegegebot
Gebietsverbot und Wegegebot
access:offroad
no
access:onroad:conditional
no @ (Dec 1 - May 31)
description
Teilgebiet vom "Naturschutzgebiet Geigelstein" mit Betretungsregelung: Ganzjähriges Betretungsverbot des Gebiets außerhalb der Wege mit zusätzlichem Betretungsverbot der Wege vom 1.12-31.5.
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Breitenstein West
Gebietsverbot und Wegegebot
access:offroad
no
access:onroad:conditional
no @ (Dec 1 - May 31)
description
Teilgebiet vom "Naturschutzgebiet Geigelstein" mit Betretungsregelung: Ganzjähriges Betretungsverbot des Gebiets außerhalb der Wege mit zusätzlichem Betretungsverbot der Wege vom 1.12-31.5.
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Geigelstein - Betretungsregelung
Naturschutzgebiet
Betreten des Gebietes
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
Betreten des Gebietes
Betreten des Gebietes ist vom 1. Dezember bis zum 31. Mai verboten.
Schneeaktivitäten
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
Abfall entsorgen
Abfall entsorgen ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Bäume fällen oder verletzen
Bäume fällen oder verletzen ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Drohnen und Flugmodelle
Drohnen und Flugmodelle sind vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Feuer
Feuer ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Hunde an der Leine
Für Hunde gilt Leinenpflicht vom 1. Juni bis zum 30. November.
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
Luftsport (Starten und Landen)
Luftsport (Starten und Landen) ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Pflanzen sammeln
Pflanzen sammeln ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Pilze sammeln
Pilze sammeln ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Reiten
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
Toilettengang
Toilettengang ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Übernachten
Übernachten ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise
Bayerisches Landesamt für Umwelt · CC BY 4.0
Verordnung über das Naturschutzgebiet" Geigelstein" in den Landkreisen Rosenheim und Traunstein ·
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
Geigelstein
Naturschutzgebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Abfall entsorgen
Abfall entsorgen ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer
Feuer ist verboten.
Hunde an der Leine
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Luftsport (Starten und Landen)
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Pflanzen sammeln
Pflanzen sammeln ist verboten.
Reiten
Reiten ist verboten.
Übernachten
Übernachten ist verboten.
Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise
Bayerisches Landesamt für Umwelt · CC BY 4.0
Verordnung über das Naturschutzgebiet" Geigelstein" in den Landkreisen Rosenheim und Traunstein ·
Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.
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Quelle & Datenstand
CC-BY-4.0: Österreich Werbung · CC BY 4.0
Österreich Werbung · 2026-06-30T15:48:42+02:00
Produced using Copernicus WorldDEM-30 © DLR e.V. 2010-2014 and © Airbus Defence and Space GmbH 2014-2018 provided under COPERNICUS by the European Union and ESA; all rights reserved.
Tour-ID: oew:contwise_tour_1568729 · Revision: 0e60490b6835