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Hiking · Tirol

Auf den Hochnissl

Hike · Tirol. The published line is 6.2 km long.

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Elevation profile

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8631,6872,5110 km6.2 kmm
Distance
6.2 km
Ascent
1,682 m
Descent along this line
≈ 61 m

Green downhill · Yellow to purple uphill · Grey without elevations. Colors do not rate avalanche danger.

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Green downhill · Yellow to purple uphill · Grey without elevations. Colors do not rate avalanche danger.

Lawinen / Avalanche: 12345

Highest point
≈ 2,511 m
Source difficulty—
Season from source
—

Values describe the published line. An additional return route or descent is not automatically included. Elevation profile estimated from Copernicus DEM. Provider statistics may differ.

BULLETIN

Avalanche bulletins along this route

Bulletin regions along this line: AT-07-04-01

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Regional avalanche bulletins do not assess an individual route. Check validity, elevation and aspect.

NATUR · NATURE

Protected areas along the route

Landschaftsschutzgebiet Vorberg

Landschaftsschutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet Vorberg liegt am Südrand des Karwendels, an den östlichen Ausläufern der Halltalkette und der Vomperbergkette zwischen Absam und Schwaz. Zahlreiche Wanderwege, Steige und ein Waldlehrpfad östlich von St. Martin locken viele Wanderer in den Naturpark Karwendel. Ebenfalls als Naherholungsgebiet der Landeshauptstadt genützt, bietet das Schutzgebiet zahlreiche, vielfältig ausgeprägte Landschaftsformen, wie schroffe Felsen, markante Wandbildungen (Südwände des Bettelwurfes) und Klammen mit Wasserfällen (Fallbach-Wasserfall), die auf familienfreundlichen Wanderwegen zum Ausflug einladen.

Abfall entsorgen

Abfall entsorgen ist verboten.

Drohnen und Flugmodelle

Drohnen und Flugmodelle sind verboten. Genehmigung Erforderlich

Feuer

Feuer ist verboten.

Hunde an der Leine

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Motorisierte Wasserfahrzeuge

Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Pflanzen sammeln

Pflanzen sammeln ist verboten. Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten

Pilze sammeln

Pilze sammeln ist verboten. Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten

Radfahren

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.

Übernachten

Übernachten ist verboten.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

European Environmental Agency · CC BY 4.0

Verordnung Landschaftsschutzgebiet Vorberg ·

Tiroler Campinggesetz ·

Tiroler Naturschutzgesetz ·

Tiroler Forstgesetz ·

Verordnung Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet Karwendel ·

MTB Modell 2.0 ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Karwendel

Naturpark

European Environment Agency (EEA) · CC BY 4.0

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Naturschutzgebiet Karwendel

Naturschutzgebiet

Das „Naturschutzgebiet Karwendel“ liegt als größtes Schutzgebiet (543 km²) im Zentrum des Naturparks Karwendel. Der Naturraum umfasst mehrere bekannte Täler, wie das Karwendel- oder Rißtal mit Nebentälern (Vomperloch, Halltal etc.) Das Gebiet wird in den Tallagen von einem großen Waldreichtum geprägt, an den steileren Bergflanken dominieren Schutt- und Latschenfelder. Zudem bilden unberührte Nebentäler mit ungestörter Bachdynamik, Klammen und Wasserfällen abschnittsweise enge Schluchten mit Schluchtwäldern.

Abfall entsorgen

Abfall entsorgen ist verboten.

Drohnen und Flugmodelle

Drohnen und Flugmodelle sind verboten. Genehmigung Erforderlich

Feuer

Feuer ist verboten.

Hunde an der Leine

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Motorisierte Wasserfahrzeuge

Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Pflanzen sammeln

Pflanzen sammeln ist verboten. Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten

Pilze sammeln

Pilze sammeln ist verboten. Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten

Radfahren

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.

Übernachten

Übernachten ist verboten.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

European Environmental Agency · CC BY 4.0

Verordnung Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet Karwendel ·

Verordnung Naturschutzgebiet Karwendel ·

Tiroler Naturschutzgesetz ·

Tiroler Campinggesetz ·

Verordnung Wildruhefläche Ankerschlag ·

Tiroler Forstgesetz ·

MTB Modell 2.0 ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

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Source & data

CC-BY-4.0: Österreich Werbung · CC BY 4.0

Österreich Werbung · 2026-08-18T13:37:22+02:00

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Tour-ID: oew:contwise_tour_29478795 · Revision: 47f9dff87a39