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Ski tours · Salzburg

Skitour auf das Kammerlinghorn (2484m)

Tour preview

Elevation profile

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9811,6992,4180 km12.3 kmm
Distance
12.3 km
Ascent
1,545 m
Descent from source
1,545 m

Ski tour · Salzburg. The published line is 12.3 km long.

Map layers
Highest point
≈ 2,418 m
Duration from source
6 h 30 min
Source difficultyS ÖW
Season from source
Jan, Feb, Mar, Apr

↗ Refreshments indicated by source

Start from sourceÖsterreich, 5093 Weißbach bei Lofer
Finish from sourceÖsterreich, 5093 Weißbach bei Lofer
Route shape from sourceLoop
Seasons from sourceSpring · Winter
Website from sourceOpen website ↗
Distance from source12.3 km
Lowest elevation from source981 m
Highest elevation from source2,484 m

The map shows the published line. Provider ascent and descent retain their original meaning; estimates along the line are marked ≈. An additional return route is not automatically included in the line. Elevation profile estimated from Copernicus DEM. Provider statistics may differ.

BULLETIN

Avalanche bulletins along this route

No EUREGIO bulletin region is assigned to this line.

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Regional avalanche bulletins do not assess an individual route. Check validity, elevation and aspect.

NATUR · NATURE

Protected areas along the route

Kalkhochalpen

Naturschutzgebiet

European Environment Agency (EEA) · CC BY 4.0

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Gerhardstein-Hintertal-Weißbacher Gemeinschaftsalm

Landschaftsschutzgebiet

Abfall entsorgen

Abfall entsorgen ist verboten.

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Hunde an der Leine

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Pflanzen sammeln

Pflanzen sammeln ist verboten.

Radfahren

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Zelten

Zelten ist verboten.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

European Environmental Agency · CC BY 4.0

Gerhardstein-Hintertal-Weißbacher-Gemeinschaftsalmen - Landschaftsschutzgebietsverordnung ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Naturpark Weißbach

Naturpark

Das Prädikat Naturpark wird für einen naturschutzrechtlich geschützten Landschaftsraum (geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet) von der Naturschutzabteilung der Landesregierung Salzburg ausgewiesen. Das gesetzliche Ziel des Naturparks ist der Schutz der Landschaft in Verbindung mit deren Nutzung. Traditionelle Kulturlandschaft, die aus dem Zusammenwirken von Mensch und Natur entstanden ist, soll nachhaltig weiterentwickelt werden. Die Basis bildet das 4-Säulen-Modell für Naturparke des Verbandes der Naturparke Österreichs, in dem die vier Bereiche Landschaftsschutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung gleichrangig nebeneinander und miteinander weiterentwickelt werden sollen. Im Naturpark Weißbach ist die größte Fläche des Gebiets mit den drei Gemeinschaftsalmen Kallbrunnalm, Litzlalm und Kammerlingalm Landschaftsschutzgebiet. Neben einer nachhaltigen Landnutzung und Regionalentwicklung für die Erhaltung dieses hohen ästhetischen Wertes soll der Naturpark für alle Menschen erlebbar und durch spezielle Einrichtungen im Sinne von Erholung und Bildung erschlossen sein. Wir laden Sie ein, die wunderbare Region mit ihren Bewohnern und Einrichtungen kennen zu lernen.

Schneeaktivitäten

Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Abfall entsorgen

Abfall entsorgen ist verboten.

Hunde an der Leine

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Pflanzen sammeln

Pflanzen sammeln ist verboten.

Radfahren

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Übernachten

Übernachten ist verboten.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

European Environmental Agency · CC BY 4.0

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Juli 2007, mit der Teile der Gemeinden Weißbach bei Lofer und St Martin bei Lofer zum Naturpark erklärt werden (Naturpark-Weißbach- Verordnung) ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Biosphkrenreservat Berchtesgadener Land, Kernzone

Biosphärenreservat - Kernzone

European Environment Agency (EEA) · CC BY 4.0

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatschG) ·

Bundesamt für Naturschutz ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Berchtesgaden

Nationalpark

Abfall entsorgen

Abfall entsorgen ist verboten.

Angeln

Angeln ist verboten.

Bäume fällen oder verletzen

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

Drohnen und Flugmodelle

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Feuer

Feuer ist verboten.

Hunde an der Leine

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge sind verboten.

Luftsport (Starten und Landen)

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte)

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Mineralien und Fossilien sammeln

Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

Motorisierte Wasserfahrzeuge

Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze)

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten. Schwimmen ohne Schwimmhilfen ist erlaubt.

Pflanzen sammeln

Pflanzen sammeln ist verboten.

Pilze sammeln

Pilze sammeln ist verboten.

Radfahren

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Die freigegebenen Wege sind im Gelände markiert und an den weißen Schildern mit grüner Schrift/Symbolik zu erkennen. Gibt es keine solche Beschilderung, ist das Radfahren verboten – auch wenn kein explizites Verbotsschild vorhanden ist!

Reiten

Reiten ist verboten.

Tauchen

Tauchen ist verboten.

Tiere füttern

Tiere füttern ist verboten. Zum Schutz von Tieren ist es verboten, freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zum Fang der freilebenden Tiere geeignete Vorrichtungen anzubringen, diese Tiere zu fangen oder zu töten, Brut- und Wohnstätten oder Gelege solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen.

Wasserfahrzeuge (ohne Motor)

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten. Ausnahme: Bei der Schifffahrt Königssee können Ruderboote gemietet werden (begrenzte Anzahl).

Übernachten

Übernachten ist verboten.

Digitize the Planet · CC0 1.0 · Hinweise

Bundesamt für Naturschutz · GeoNutzV

Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Februar 1987 (GVBl S. 63) BayRS 791-4-1-U (§§ 1–18) ·

Verordnung über die Beschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Berchtesgaden ·

Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über die Regelung des Betretens in Form des Radfahrens im Nationalpark Berchtesgaden (1992) ·

Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über die Regelung des Betretens in Form des Radfahrens im Nationalpark Berchtesgaden Vom 12. April 2012 ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Biosphnrenreservat Berchtesgadener Land, Pflegezone

Biosphärenreservat - Pflegezone

European Environment Agency (EEA) · CC BY 4.0

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatschG) ·

Bundesamt für Naturschutz ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

Berchtesgadener Land

Biosphärenreservat

European Environment Agency (EEA) · CC BY 4.0

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatschG) ·

Bundesamt für Naturschutz ·

Kartendarstellung vereinfacht; maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle.

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Source & data

CC-BY-4.0: Österreich Werbung · CC BY 4.0

Österreich Werbung · 2026-07-28T08:08:56+02:00

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Tour-ID: oew:outdooractive_tour_19879369 · Revision: e95d2c04e641